Die Kosten für die durch Sie in Anspruch genommenen Leistungen werden auf Stundenbasis abgerechnet. Je Stunde erlaube ich mir hierfür 36€ abzurechnen. Hinzu kommt, abhängig von Ihrem Wohnort, eine Fahrtkostenpauschale. Die Höhe der Pauschale können Sie der Tabelle entnehmen.
Sonstige Arbeiten, die außerhalb der vereinbarten Zeiten erfolgen, wie beispielsweise Recherchearbeiten für Sie, Telefonate, Kontakt zu Arztpraxen, Terminvereinbarungen, Rezeptabholungen, etc. werden von mir mit 9€ je angefangener Viertelstunde abgerechnet.
Fahrtkosten | ||
Stadt
Freiberg (zzgl. OT Zug) |
Halsbach |
Wegefahrt Langhennersdorf Großschirma Halsbrücke Conradsdorf/Tuttendorf Großhartmannsdorf |
5€ | 7,50€ | 10€ |
Nicht
erwähnte Ortschaften können ggf. nach Absprache
ebenfalls von mir Angeboten
werden. Bei gemeinsamen Ausflügen, Arztterminen kommen die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit 0,70€/km zum Ansatz. |
Privat mit Steuerermäßigung
Wenn Sie sich von selbständig tätigen Senioren-Assistenten betreuen lassen, gilt das laut Vertrag vereinbarte Entgelt. Gehören Sie nicht zu den Berechtigten nach dem Pflegestärkungsgesetz, tragen Sie die Kosten der Senioren-Assistenz privat. Die aufgewendeten Kosten können Sie von Ihrer Steuer mit 20 Prozent - höchstens bis zu 4000 EUR jährlich – absetzen (§ 35a EStG).