Häufige Fragen

Sind Seniorenassistenten versichert?

Als selbstständiger Dienstleister habe ich natürlich eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Sollten mich Senioren geringfügig beschäftigen wollen, wäre ich über die Bundesknappschaft anzumelden und über diese versichert.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Derzeit bemühe ich mich um die Anerkennung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen nach §45b SGB XI . Wenn diese erteilt wird, bin ich in der Lage

und berechtigt, den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 (§45b SGB XI), die stundenweise Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 (§39 SGB XI) und über

die Umwandlungsleistung  ab Pflegegrad 2 ( §45a Abs.4 SGB XI) mit der Pflegekasse abzurechnen.

Was ist unter "Plöner Modell" zu verstehen?

Senioren-Assistenz nach dem Plöner Modell steht für eine qualifizierte Ausbildung, ständige Weiterbildung und den Zusammenschluss der

Senioren-Assistenten in einem Netzwerk. Seit 2013 gibt es eine Berufsvertretung der Senioren-Assistenten Plöner Modell, die Bundesvereinigung

der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V.