Sind Seniorenassistenten versichert?
Als selbstständiger Dienstleister habe ich natürlich eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Sollten mich Senioren geringfügig beschäftigen wollen, wäre ich über die Bundesknappschaft anzumelden und über diese versichert.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Derzeit bemühe ich mich um die Anerkennung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen nach §45b SGB XI . Wenn diese erteilt wird, bin ich in der Lage
und berechtigt, den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 (§45b SGB XI), die stundenweise Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 (§39 SGB XI) und über
die Umwandlungsleistung ab Pflegegrad 2 ( §45a Abs.4 SGB XI) mit der Pflegekasse abzurechnen.
Senioren-Assistenz nach dem Plöner Modell steht für eine qualifizierte Ausbildung, ständige Weiterbildung und den Zusammenschluss der
Senioren-Assistenten in einem Netzwerk. Seit 2013 gibt es eine Berufsvertretung der Senioren-Assistenten Plöner Modell, die Bundesvereinigung
der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V.